Die Zähne eines Pferdes wachsen bis zum Lebensalter von ca. 6 Jahren. Die Backenzähne haben dann eine Länge von etwa 10 cm erreicht und die Schneidezähne etwa 7 cm. Der kleinste Teil ist äußerlich sichtbar. Die Reservekrone liegt im Zahnfach und ist der Teil zwischen der äußerlich sichtbaren Krone und der Wurzelspitze. Die Zähne werden pro Jahr zwischen 1 und 3 mm abgenutzt und in etwa gleicher Länge aus dem Zahnfach nachgeschoben. Der Zahn wird daher immer kürzer, wodurch im Alter von 20 - 30 Jahren nur noch ein Wurzelrest vorhanden ist und es in Folge dessen zu Lockerungen kommen kann, weil die Wurzel zu kurz ist, um den Zahn festzuhalten.
Das Gebiss des Pferdes war ursprünglich auf die Zerkleinerung von langstieligen und hartfaserigen Gräsern ausgerichtet. Aufgrund der Domestikation und der damit verbundenen Aufnahme von vergleichsweise weichem Futter nutzen sich die Zähne ungleich ab und schädigen sich gegenseitig. Es bilden sich Haken oder scharfe Kanten und bei Jungpferden bei fehlerhaftem Zahnwechsel evtl. Kappen. Schwere Verletzungen der Maulschleimhaut oder der Zunge können die Folge sein. Durch einen fehlerhaften Abrieb können Treppen-, Wellen- oder Scherengebisse entstehen. In den meisten Fällen können diese Schädigungen durch Raspeln behoben werden. Eine regelmäßige Prophylaxe verhindert, dass es soweit kommt.
Eine regelmäßige Zahnkontrolle bei Pferden sollte genauso wie die regelmäßige Hufpflege oder Impfungen zum jährlichen Gesundheitscheck gehören. Eine Zahnkontrolle sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, bei Jungpferden, die sich bis zum Alter von ca. 4 1/2 Jahren im Zahnwechsel befinden, mindestens zweimal jährlich. Auch bei alten Pferden ist eine zweimal jährliche Kontrolle angeraten. Weil das immer mehr Pferdebesitzern klar ist, wächst der Bedarf nach Fachleuten für die Zahnbehandlung.